AGB
Die Bedingungen für Training, Buchung und Teilnahme bei Nürnberg Athletics und K[R]AFT. Stand: 2. Oktober 2026.
1. Anbieterin und Geltungsbereich
1.1 Vertragspartnerin ist K[R]AFT – Katharina Aschmetat Fitness Training, Inhaberin Katharina Aschmetat, Josephsplatz 8, 90403 Nürnberg, Deutschland, E-Mail: info@fitness-kraft.de (nachfolgend „K[R]AFT“).
1.2 „Nürnberg Athletics“ ist ein Angebot bzw. Format von K[R]AFT. Diese AGB gelten für alle Angebote unter beiden Namen.
1.3 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Personal Training, Partner-Training, Online-Training, Anamnese und Bewegungsanalyse, Gruppenfitness, Outdoor- und Indoor-Training, Hybrid-Training, Lauftraining, Ernährungs- und Fitnesscoaching, Workshops, Events, Firmenfitness, Sonderformate sowie damit zusammenhängende Leistungen von K[R]AFT.
1.4 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Gegenüber Unternehmern gelten Verbraucherschutzvorschriften nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
1.5 Für einzelne Sonderformate, insbesondere Retreats, Reisen, mehrtägige Events oder Firmenkundenangebote, können ergänzende besondere Bedingungen gelten. Diese werden vor Vertragsschluss mitgeteilt und gehen bei Widersprüchen diesen AGB vor.
1.6 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn K[R]AFT ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.7 Personenbezeichnungen in diesen AGB gelten für alle Geschlechter.
2. Leistungen
2.1 Art, Umfang, Termine, Orte, Laufzeiten, Preise, Gültigkeiten und sonstige Merkmale der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website, im Buchungssystem, auf Partnerplattformen oder aus einem individuellen Angebot.
2.2 K[R]AFT ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte oder Vertretungstrainer erbringen zu lassen. Beim Personal Training erbringt Katharina Aschmetat die Leistung persönlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2.3 Ein Anspruch auf Durchführung durch eine bestimmte Trainerin oder einen bestimmten Trainer, an einem bestimmten Ort oder in einer bestimmten Trainingsform besteht im Übrigen nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2.4 K[R]AFT schuldet die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht aber einen bestimmten sportlichen, gesundheitlichen oder körperlichen Erfolg.
3. Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in sozialen Medien, im Buchungssystem oder auf Partnerplattformen stellt noch kein bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
3.2 Anfragen über das Kontaktformular, per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder soziale Medien sowie die Buchung eines kostenlosen Erstgesprächs sind unverbindlich.
3.3 Für Personal Training und Firmenfitness erstellt K[R]AFT in der Regel ein individuelles Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt, zum Beispiel per E-Mail. Zahlungslinks, die K[R]AFT nach Vertragsschluss versendet, dienen nur der Bezahlung.
3.4 Bei Online-Buchungen oder Online-Käufen gibt der Kunde mit Abschluss des Buchungs- bzw. Kaufvorgangs und Betätigung der entsprechenden Schaltfläche ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch Annahme durch K[R]AFT zustande. Die Annahme kann insbesondere durch Buchungsbestätigung, Teilnahmebestätigung, Rechnung, Zahlungsbestätigung, Bereitstellung eines Tickets oder Codes, Freischaltung im System oder durch tatsächliche Leistungserbringung erfolgen. Eine automatisch erzeugte Eingangs- oder Zahlungsmitteilung stellt nur dann bereits die Annahme dar, wenn dies ausdrücklich erklärt ist.
3.5 Bei Buchungen oder Absprachen per E-Mail, Telefon, WhatsApp, sozialen Medien oder vor Ort kommt der Vertrag mit der ausdrücklichen Bestätigung oder Teilnahmefreigabe durch K[R]AFT zustande.
3.6 Werden Leistungen über externe Aggregatoren oder Partnerplattformen wie Urban Sports Club, EGYM Wellpass, Wellhub oder epassi in Anspruch genommen, richtet sich das Vertragsverhältnis hinsichtlich Plattformmitgliedschaft, Check-in, Abrechnung und plattformspezifischer Bedingungen vorrangig nach den Bedingungen des jeweiligen Partners. Diese AGB gelten ergänzend für Teilnahme, Verhalten, Sicherheit und Haftung, soweit anwendbar.
3.7 Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich sind das jeweilige Angebot bzw. die Buchungsbestätigung und diese AGB. Die AGB kann der Kunde jederzeit auf der Website abrufen und speichern.
4. Preise, Fahrtkosten und Zahlung
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung, der Bestellung oder im Angebot ausgewiesenen Preise.
4.2 Alle Preise sind Endpreise. Soweit K[R]AFT die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt, wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Für die Anpassung laufender Mitgliedschaften bei einer Änderung der Umsatzsteuer gilt Ziffer 4.11.
4.3 Für Personal Training vor Ort, zum Beispiel beim Kunden zu Hause, im Park oder im Büro, berechnet K[R]AFT pro Termin eine Anfahrtspauschale für Hin- und Rückweg. Ihre Höhe richtet sich nach dem Trainingsort und ergibt sich aus der Preisübersicht auf der Website oder aus dem Angebot. Die Preisübersicht auf der Website nennt die Preise je Ort als Gesamtpreise einschließlich Anfahrtspauschale. Für Orte, die dort nicht genannt sind, weist K[R]AFT die Pauschale vor Vertragsschluss aus. Beim Online-Training fallen keine Fahrtkosten an. Bei Firmenfitness und anderen Leistungen vor Ort ergeben sich etwaige Fahrtkosten aus dem Angebot.
4.4 Kosten Dritter, die auf Wunsch des Kunden entstehen, zum Beispiel Eintritte, Raum- oder Platzmieten oder Leihgebühren für besondere Geräte, trägt der Kunde, wenn dies vorher vereinbart wurde.
4.5 Online-Buchungen sind sofort zahlbar, sofern im Buchungssystem nichts anderes angegeben ist. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Pakete und Mehrfachkarten sind vor ihrer ersten Nutzung zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.6 Wiederkehrende Mitgliedsbeiträge sind im Voraus zum jeweils vereinbarten Fälligkeitstermin zu zahlen.
4.7 Die Bezahlung erfolgt über die im Angebot, in der Rechnung oder im Buchungssystem angegebenen Zahlungsarten.
4.8 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist K[R]AFT berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen, erforderliche Mahnkosten sowie notwendige Kosten von Rücklastschriften oder Zahlungsrückgaben zu verlangen, soweit der Kunde diese zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.9 Bei Zahlungsverzug kann K[R]AFT weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Beträge zurückhalten bzw. den Zugang zu Leistungen vorübergehend sperren, soweit dies nicht unangemessen ist.
4.10 K[R]AFT ändert die Preise laufender Mitgliedschaften nur mit Zustimmung des Kunden, frühestens nach Ablauf einer vereinbarten Preisgarantie. K[R]AFT bietet eine Änderung mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
4.11 Ändert sich die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer für Leistungen von K[R]AFT, insbesondere weil die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wegfällt, kann K[R]AFT den Beitrag laufender Mitgliedschaften ab dem Zeitpunkt der Änderung um genau den Betrag der Umsatzsteuer anpassen. Das gilt auch während einer Preisgarantie. K[R]AFT teilt die Anpassung mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann die Mitgliedschaft bis zum Wirksamwerden der Anpassung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Sinkt die Umsatzsteuer, gibt K[R]AFT die Entlastung in gleicher Weise weiter.
5. Personal Training, Partner-Training und Online-Training
5.1 Eine Einheit Personal Training dauert rund 60 Minuten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ort, Zeit und Inhalte werden individuell abgestimmt, zum Beispiel beim Kunden zu Hause, draußen, in einem Studio oder online. Das Trainingsequipment bringt K[R]AFT mit, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.2 Partner-Training ist Personal Training für zwei oder mehr Personen, die gemeinsam trainieren. Preis und Bedingungen ergeben sich aus dem Angebot. Die Regeln dieser AGB gelten für alle teilnehmenden Personen gemeinsam, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Anzahl, Preis und Nutzungszeitraum von Paketen ergeben sich aus dem Angebot. Die 10er-Karte umfasst zehn Einheiten Personal Training. Ihr Preis richtet sich nach dem Trainingsort und ergibt sich als Gesamtpreis einschließlich Anfahrtspauschale aus der Preisübersicht auf der Website oder aus dem Angebot. Wird eine Einheit an einem Ort mit höherer Anfahrtspauschale durchgeführt, ist die Differenz für diese Einheit zu zahlen. Die Karte ist vor der ersten Nutzung zu bezahlen und zwölf Monate ab Kauf zum Kartenpreis nutzbar, bei längerer Krankheit, Verletzung oder Schwangerschaft entsprechend länger. Nach Ablauf des Nutzungszeitraums verfallen offene Einheiten nicht. Sie werden zu einem Guthaben in Höhe des anteiligen Kaufpreises. Dieses Guthaben wird bis zum 31. Dezember des dritten auf den Kauf folgenden Jahres auf alle Leistungen von K[R]AFT zu den dann gültigen Preisen angerechnet.
5.4 Findet das Training online per Videoverbindung statt, sorgt der Kunde für eine ausreichende Internetverbindung, ein geeignetes Endgerät und einen sicheren, ausreichend großen Trainingsplatz. Fällt eine Einheit aus Gründen aus, die K[R]AFT zu vertreten hat, wird sie nachgeholt. Aufzeichnungen erfolgen nur mit vorheriger Zustimmung aller Beteiligten.
5.5 Die Begleitung ist eine Mitgliedschaft im Sinne dieser AGB. Sie umfasst 2, 4 oder 8 Einheiten Personal Training je Leistungsmonat zum vereinbarten Monatsbeitrag. Der Monatsbeitrag enthält die Anfahrtspauschale für den vereinbarten Trainingsort (Ziffer 4.3). Findet eine Einheit auf Wunsch des Kunden an einem Ort mit höherer Anfahrtspauschale statt, ist die Differenz für diese Einheit zu zahlen. Enthalten sind die Anamnese (Ziffer 6), Re-Tests in der 12. und 24. Woche, ein Trainingsplan für die Tage ohne Termin, Fragen per Chat oder E-Mail sowie Gruppentrainings nach Ziffer 5.10.
5.6 Die Mindestlaufzeit der Begleitung beträgt drei Monate. Beide Seiten können mit einer Frist von einem Monat kündigen, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit. Danach läuft die Begleitung auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Ziffer 13.2 gilt für die Begleitung nicht. Der Monatsbeitrag ist zu Beginn jedes Leistungsmonats im Voraus fällig. Differenzen nach Ziffer 5.5 werden mit dem nächsten Monatsbeitrag abgerechnet. Ein angebrochener letzter Monat wird anteilig abgerechnet. Endet die Begleitung vorzeitig, erstattet K[R]AFT Vorausgezahltes für nicht mehr erbrachte Einheiten.
5.7 Einheiten der Begleitung, die der Kunde spätestens 24 Stunden vorher absagt, kann er bis zum Ende des folgenden Leistungsmonats nachholen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen gilt die Einheit als in Anspruch genommen. War K[R]AFT zu diesem Zeitpunkt noch nicht angereist, wird die im Monatsbeitrag enthaltene Anfahrtspauschale für diese Einheit gutgeschrieben. Weist der Kunde nach, dass K[R]AFT Aufwendungen erspart oder die Zeit anderweitig vergütet genutzt hat, wird die Einheit insoweit gutgeschrieben. Nicht fristgerecht nachgeholte Einheiten entfallen, es sei denn, K[R]AFT konnte keinen zumutbaren Termin anbieten. Dann werden sie gutgeschrieben oder erstattet.
5.8 Der Kunde kann die Begleitung bis zu vier Wochen pro Vertragsjahr pausieren, wenn er dies mindestens zwei Wochen vorher in Textform mitteilt. Einheiten und Beitrag ruhen anteilig, die Mindestlaufzeit verlängert sich entsprechend. Nicht genutzte Pausenzeit verfällt am Ende des Vertragsjahres. Bei Krankheit gilt Ziffer 13.5.
5.9 Der Monatsbeitrag der Begleitung gilt zwölf Monate ab Vertragsbeginn unverändert. Ausgenommen ist eine Änderung der Umsatzsteuer nach Ziffer 4.11. Danach gilt Ziffer 4.10.
5.10 Während der Begleitung kann der Kunde an bis zu vier Gruppentrainings von Nürnberg Athletics je Leistungsmonat teilnehmen, soweit Plätze frei sind. Ein Anspruch auf bestimmte Termine, Orte oder Formate besteht nicht. Die Ziffern 8.9, 9.1 und 10 gelten. Nicht genutzte Gruppentrainings werden weder übertragen noch erstattet. Das Teilnahmerecht ruht während einer Pause und endet mit der Begleitung. Inhaber einer gültigen 10er-Karte können zu den auf der Website genannten Vorzugskonditionen an Gruppentrainings von Nürnberg Athletics teilnehmen.
6. Erstgespräch und Anamnese
6.1 Das Erstgespräch zum Kennenlernen (online, etwa 30 Minuten) ist kostenlos und unverbindlich.
6.2 Die Anamnese mit Bewegungsanalyse ist eine eigenständige Leistung. Sie findet in einem eigenen Termin vor dem ersten Training statt und dauert 75 bis 90 Minuten vor Ort. In der Begleitung ist sie enthalten und wird vor Beginn durchgeführt. Zu einer 10er-Karte kostet sie 60 €, einzeln 120 €. Die Anfahrt zu den Orten, die auf der Website genannt sind, ist jeweils enthalten, für andere Orte gilt Ziffer 4.3. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots zustande, zum Beispiel per E-Mail. Der Preis ist sofort fällig. Der Termin ist mit Zahlungseingang verbindlich reserviert.
6.3 Schließt der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach der Anamnese eine Begleitung ab, wird der gezahlte Preis der Anamnese voll auf den ersten Monatsbeitrag angerechnet. Eine für andere Orte gesondert vereinbarte Anfahrtspauschale wird nicht angerechnet.
6.3a Bei Einzelterminen und bei der 10er-Karte ist die Anamnese freiwillig. Ohne Anamnese macht der Kunde vor dem ersten Termin die Angaben nach Ziffer 11.4, zum Beispiel über einen Gesundheitsfragebogen, und der erste Termin beginnt mit einem kurzen Check. Ziffer 11.5 bleibt unberührt.
6.4 Gesundheitsangaben, die für die Anamnese erforderlich sind, werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden erhoben und verarbeitet (siehe Ziffer 11 und die Datenschutzerklärung).
6.5 Der Kunde kann den Termin der Anamnese bis 24 Stunden vorher kostenfrei absagen. Bereits Gezahltes wird erstattet oder auf Wunsch auf einen neuen Termin übertragen. Bei späterer Absage gilt Ziffer 9.2. Sagt K[R]AFT den Termin ab, erhält der Kunde nach seiner Wahl einen Ersatztermin oder die volle Erstattung.
7. Firmenfitness
7.1 Leistungen für Unternehmen, zum Beispiel regelmäßiges Training, aktive Pausen, Workshops, Gesundheitstage oder Online-Workshops, werden individuell vereinbart. Preise für Unternehmen auf der Website sind Richtwerte. Verbindlich sind das Angebot und etwaige Rahmenvereinbarungen. Sie gehen diesen AGB vor.
7.2 Soweit vereinbart, stellt das Unternehmen geeignete Räume oder Flächen zur Verfügung und sorgt dafür, dass sie sicher genutzt werden können.
7.3 Die Teilnahme der Mitarbeitenden ist freiwillig. Das Unternehmen weist die Teilnehmenden darauf hin, dass sie selbst einschätzen, ob sie gesundheitlich teilnehmen können (Ziffer 11).
7.4 Für Absagen und Verschiebungen gelten die Regelungen im Angebot. Fehlt dort eine Regelung, gilt Ziffer 9.2 entsprechend.
8. Gruppentraining, Karten, Probetraining und Mitgliedschaften
8.1 K[R]AFT kann insbesondere Probetrainings, Einzelkarten, Mehrfachkarten, Mitgliedschaften, Personal-Training-Pakete, Coaching-Pakete, Workshops, Events, Firmenfitnessangebote und Sonderaktionen anbieten.
8.2 Probetrainings sind grundsätzlich nur einmal pro Person über alle Nürnberg-Athletics-Standorte und Formate hinweg nutzbar, sofern K[R]AFT nichts anderes mitteilt.
8.3 Einzelkarten und Mehrfachkarten sind persönlich und nicht übertragbar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder ausgewiesen ist.
8.4 Die jeweilige Gültigkeit von Tickets und Karten ergibt sich aus der Produktbeschreibung und beginnt je nach Produkt ab Kaufdatum oder ab der ersten Buchung.
8.5 Für Mehrfachkarten gilt die Regelung in Ziffer 5.3 zum Ablauf des Nutzungszeitraums entsprechend. Offene Einheiten verfallen nicht, sondern werden zu einem Guthaben in Höhe des anteiligen Kaufpreises.
8.6 Mitgliedschaften laufen für die jeweils gebuchte Mindestlaufzeit. Soweit ein Tarif eine Fortsetzung nach Ablauf der Mindestlaufzeit vorsieht, verlängert sich die Mitgliedschaft nur auf unbestimmte Zeit. In dieser Fortsetzungsphase ist sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar, soweit nicht zwingendes Recht für den Kunden günstiger ist.
8.7 Rabattaktionen, Newsletter-Codes, Empfehlungsprogramme, Firmenrabatte, Gutscheine, Vergünstigungen für Kunden von K[R]AFT bei Nürnberg Athletics oder Stammkundenmodelle gelten nur nach Maßgabe der jeweils gesondert mitgeteilten Bedingungen. Eine Kombination mehrerer Rabatte ist ausgeschlossen, soweit K[R]AFT nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
8.8 Für Tickets und Karten, die vor dem Inkrafttreten geänderter Kartenbedingungen gekauft wurden, gelten die beim Kauf vereinbarten Bedingungen fort. Das umfasst insbesondere Preis, enthaltene Einheiten, Gültigkeitsdauer und weitere zugesagte Eigenschaften. Neue Preise und Bedingungen gelten nur für Käufe ab ihrem tatsächlichen Inkrafttreten. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8.9 Sind zwei Stunden vor Beginn weniger als fünf Personen angemeldet, kann K[R]AFT das Gruppentraining absagen. Die Absage erfolgt spätestens zu diesem Zeitpunkt über das Buchungssystem oder per E-Mail. Bereits gebuchte Einheiten werden nach Ziffer 10.5 gutgeschrieben.
9. Termine, Absagen und Nichterscheinen
9.1 Gebuchte Gruppentrainings über Probetraining, Einzelkarte oder Mehrfachkarte können bis 2 Stunden vor Trainingsbeginn kostenfrei storniert werden, sofern in der jeweiligen Produktbeschreibung oder im Buchungssystem keine abweichende Frist ausgewiesen ist. Bei späterer Stornierung, Nichterscheinen oder Nichtteilnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, gilt die gebuchte Einheit bzw. das Ticket als verbraucht. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9.2 Termine für Personal Training, Partner-Training, Online-Training, Anamnese, Personal Coaching oder Ernährungscoaching können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Absage ist in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder WhatsApp) oder telefonisch möglich. Bei einer späteren Absage berechnet K[R]AFT 50 % der für diesen Termin vereinbarten Vergütung ohne die darin enthaltene Anfahrtspauschale, bei Nichterscheinen ohne Absage 100 %. Bei der 10er-Karte wird dieser Betrag mit dem Wert der Karte verrechnet. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass K[R]AFT kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Nichterscheinen wird die Anfahrtspauschale nur berechnet, wenn K[R]AFT bereits angereist ist. Für die Begleitung gilt Ziffer 5.7.
9.3 Erscheint der Kunde verspätet, endet die Einheit zur vereinbarten Zeit.
9.4 Für Workshops, Events, Retreats, Reisen oder sonstige Sonderformate gehen die im jeweiligen Angebot gesondert mitgeteilten Storno-, Umbuchungs- und Zahlungsbedingungen vor.
9.5 Ordnungsgemäß stornierte Einheiten werden je nach Produkt als Buchung freigegeben, gutgeschrieben oder umgebucht. Ein Anspruch auf Barauszahlung von Gutschriften besteht nur, wenn dies gesetzlich erforderlich oder ausdrücklich vereinbart ist.
9.6 Sagt K[R]AFT einen vereinbarten Termin ab, entsteht dem Kunden für diesen Termin keine Zahlungspflicht. K[R]AFT bietet einen Ersatztermin an oder erstattet bereits gezahlte Beträge. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
10. Ausfall, Änderungen und Wetter
10.1 Gruppentrainings können aus einem sachlichen Grund angepasst, verschoben, abgesagt, zusammengelegt, an einen zumutbaren anderen Ort verlegt, von Vertretungstrainern durchgeführt oder vorübergehend durch ein vergleichbares Format ersetzt werden. Dabei bleiben der vereinbarte Gesamtcharakter und die wesentlichen Merkmale der gebuchten Leistung gewahrt. Für den Kunden entstehen durch einen Ersatz keine zusätzlichen Kosten.
10.2 Sachliche Gründe sind insbesondere Unwetter, Sturm, Hitze, Glätte, behördliche Anordnungen, Sicherheitsbedenken, Ausfall oder Erkrankung von Trainern, Nichtverfügbarkeit von Flächen oder Räumen, höhere Gewalt sowie eine zu geringe Teilnehmerzahl.
10.3 Bei Outdoor-Angeboten ist K[R]AFT berechtigt, Trainings auch kurzfristig abzusagen oder anzupassen, wenn Wetterlage oder Sicherheitsumstände die An- oder Abreise oder die Durchführung unzumutbar oder gefährlich machen.
10.4 Beim Personal Training im Freien stimmen K[R]AFT und Kunde bei ungeeignetem Wetter rechtzeitig ab, ob das Training verschoben, nach drinnen verlegt oder online durchgeführt wird. Gibt es keine andere Absprache, findet das Training wie vereinbart statt.
10.5 Sagt K[R]AFT eine konkret gebuchte und bezahlte Einheit ab und wird kein zumutbarer Ersatz angeboten, wird die gebuchte Einheit nicht verbraucht. Stattdessen erfolgt eine Gutschrift, Umbuchung oder, soweit erforderlich, eine Erstattung.
10.6 Vorübergehende, zumutbare Änderungen des Stundenplans oder des Ortes begründen bei Mitgliedschaften keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung, solange die vertraglich geschuldete Gesamtleistung im Wesentlichen weiterhin angeboten wird. Bei einer wesentlichen dauerhaften Änderung sowie bei einer längerfristigen Leistungsstörung bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.
11. Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheit
11.1 Eine Teilnahme ist grundsätzlich ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich, soweit für Kinder- und Jugendangebote im jeweiligen Angebot keine anderen Altersgrenzen genannt sind. Verträge mit Personen unter 18 Jahren kommen nur mit vorheriger Einwilligung der gesetzlichen Vertreter zustande. K[R]AFT ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen. Über das Online-Buchungssystem können nur Volljährige buchen. Jugendliche ab 16 Jahren melden sich direkt bei K[R]AFT oder Nürnberg Athletics an und legen dabei die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter in Textform vor. Kinder werden von ihren gesetzlichen Vertretern angemeldet.
11.2 Teilnehmer schätzen vor der Buchung und während des Trainings selbst ein, ob sie sich zur Teilnahme am jeweiligen Angebot in der Lage fühlen. Bei Unsicherheit sollte vor der Teilnahme ärztlicher Rat eingeholt werden.
11.3 Bei Gruppenangeboten erfolgt keine individuelle medizinische Eingangsuntersuchung. Die Einschätzung, ob eine Teilnahme gesundheitlich möglich ist, liegt zunächst beim Teilnehmer.
11.4 Teilnehmer informieren K[R]AFT vor Beginn über gesundheitliche Einschränkungen, soweit diese für die sichere Planung oder Durchführung der konkret gebuchten Leistung relevant sind. Eine Diagnose muss nicht mitgeteilt werden, wenn die für das Training erforderliche Belastungs- oder Funktionseinschränkung genügt.
11.5 Bei Personal Training, individualisiertem Coaching oder besonderen Formaten kann K[R]AFT die dafür erforderlichen ergänzenden Angaben oder eine ärztliche Freigabe verlangen. Gesundheitsdaten werden getrennt von allgemeinen Kontaktanfragen und nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder auf einer anderen dafür geeigneten datenschutzrechtlichen Grundlage verarbeitet.
11.6 Treten während des Trainings Schmerzen, Unwohlsein, Schwindel, Atemnot, Kreislaufprobleme oder andere Warnsignale auf, ist die Teilnahme unverzüglich zu unterbrechen und die Trainerin bzw. der Trainer zu informieren.
11.7 K[R]AFT ist berechtigt, Teilnehmer ganz oder teilweise von der Teilnahme auszuschließen oder laufende Einheiten abzubrechen, wenn aus Sicht von K[R]AFT oder des eingesetzten Trainers Sicherheits- oder Gesundheitsbedenken bestehen.
12. Verhaltens- und Sicherheitsregeln
12.1 Den Anweisungen von K[R]AFT, den Trainern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
12.2 Teilnehmer haben pünktlich zu erscheinen. Bei verspätetem Erscheinen zu einem Gruppentraining kann die Teilnahme verweigert werden, wenn ein sicherer Einstieg nicht mehr möglich ist oder der Trainingsablauf erheblich beeinträchtigt würde. Wird die gebuchte Leistung deshalb nicht erbracht, bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
12.3 Eine Teilnahme unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschendem Einfluss ist ausgeschlossen.
12.4 Respektloses, diskriminierendes, aggressives, beleidigendes, belästigendes oder den Trainingsablauf erheblich störendes Verhalten ist unzulässig.
12.5 Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorgaben, Verhaltensregeln oder Anweisungen von K[R]AFT kann die Teilnahme vorübergehend oder dauerhaft verweigert werden. In schweren oder wiederholten Fällen ist K[R]AFT zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
12.6 Im öffentlichen Raum sind zusätzlich die jeweils geltenden Verkehrs-, Park-, Platz- und Hausordnungen zu beachten.
12.7 Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen von Equipment, Räumlichkeiten oder sonstigen Sachen haftet der verursachende Teilnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
13. Kündigung, Vertragsruhe und Ausschluss
13.1 Mitgliedschaften können in Textform, insbesondere per E-Mail, gekündigt werden. Mitgliedschaften bei Nürnberg Athletics können außerdem online über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ unter www.nuernberg-athletics.de/vertraege-kuendigen gekündigt werden. Wurde eine Mitgliedschaft online über Eversports abgeschlossen, ist die Kündigung auch in den Details der Mitgliedschaft im Eversports-Konto möglich.
13.2 Vereinbarungen über regelmäßiges Personal Training ohne feste Laufzeit können beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform kündigen. Bereits verbindlich vereinbarte Termine innerhalb der Kündigungsfrist bleiben bestehen. Für die Begleitung gilt Ziffer 5.6.
13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
13.4 K[R]AFT ist zur außerordentlichen Kündigung und/oder zum sofortigen Ausschluss von einzelnen Terminen oder laufenden Angeboten berechtigt, wenn ein schwerer oder wiederholter Verstoß gegen diese AGB vorliegt, insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug nach Mahnung, gefährdendem Verhalten, wiederholter Störung des Trainingsbetriebs, Beleidigung, Belästigung, Gewalt, Diskriminierung, Teilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder missbräuchlicher Nutzung bzw. Beschädigung von Equipment.
13.5 Bei längerer Krankheit, Verletzung, Schwangerschaft oder einer vergleichbaren vorübergehenden Verhinderung kann eine Mitgliedschaft auf Antrag und gegen geeigneten Nachweis ruhend gestellt werden. Voraussetzung ist in der Regel eine ununterbrochene Verhinderung von mindestens vier Wochen. Die Ruhezeit beginnt grundsätzlich für die Zukunft und wird für die Dauer der nachgewiesenen Verhinderung gewährt. Längere Ruhezeiten können insbesondere bei Schwangerschaft einvernehmlich vereinbart werden. Während einer vereinbarten Ruhezeit besteht kein Teilnahmerecht. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um deren Dauer. Gesetzliche Kündigungs- und Leistungsverweigerungsrechte, insbesondere bei dauerhafter oder langfristiger Unmöglichkeit der Teilnahme, bleiben unberührt.
13.6 Endet eine Mitgliedschaft durch ordentliche Kündigung, bleibt das Teilnahmerecht bis zum Vertragsende bestehen. Bei einer außerordentlichen Kündigung oder einem Ausschluss aus wichtigem Grund durch K[R]AFT kann der Zugang sofort entzogen werden.
14. Widerrufsrecht für Verbraucher
14.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der folgenden Widerrufsbelehrung.
14.2 Ob bei Workshops, Events oder anderen fest terminierten Freizeitangeboten kein Widerrufsrecht besteht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), steht im jeweiligen Angebot. Für die Begleitung, die 10er-Karte, Einzeltermine und die Anamnese gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.
14.3 Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn K[R]AFT die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung, bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag auf einem dauerhaften Datenträger, gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (K[R]AFT – Katharina Aschmetat Fitness Training, Inhaberin Katharina Aschmetat, Josephsplatz 8, 90403 Nürnberg, Telefon: +49 151 61404482, E-Mail: info@fitness-kraft.de oder info@nuernberg-athletics.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Wurde der Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen, können Sie Ihr Widerrufsrecht auch online ausüben, bei Nürnberg Athletics über die Funktion „Vertrag widerrufen“ unter www.nuernberg-athletics.de/vertrag-widerrufen, bei Käufen über Eversports auch über die dortige Funktion „Widerrufen“. Wenn Sie eine dieser Online-Funktionen nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An K[R]AFT – Katharina Aschmetat Fitness Training, Josephsplatz 8, 90403 Nürnberg, E-Mail: info@fitness-kraft.de oder info@nuernberg-athletics.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
15. Ernährungsberatung und Coaching
15.1 Ernährungs- und Coachingangebote von K[R]AFT sind, soweit nicht ausdrücklich anders und nur im gesetzlichen Rahmen vereinbart, präventive, fitness- und alltagsbezogene Leistungen. Sie ersetzen keine ärztliche, psychotherapeutische, physiotherapeutische oder ernährungstherapeutische Diagnose, Behandlung oder Therapie.
15.2 Bei Krankheiten, Verdachtsdiagnosen, Essstörungen, Schwangerschaftsrisiken oder sonstigen medizinisch relevanten Themen hat der Kunde vor Beginn oder Fortsetzung eines Angebots fachkundigen Rat einzuholen.
15.3 K[R]AFT kann die Teilnahme an bestimmten Angeboten von zusätzlichen Angaben, Nachweisen oder ärztlichen Freigaben abhängig machen.
16. Foto-, Video- und Testimonial-Nutzung
16.1 Foto- oder Videoaufnahmen zur Bewegungsanalyse im Rahmen der Anamnese oder zur Kontrolle des Trainingsfortschritts werden nur mit Einwilligung des Kunden angefertigt und ausschließlich für das Training verwendet.
16.2 Foto-, Video- oder Audioaufnahmen sowie Testimonials, Erfolgsgeschichten, Vorher-nachher-Material oder Kundenzitate werden nicht allein auf Grundlage dieser AGB für Werbezwecke veröffentlicht.
16.3 Soweit Personen klar identifizierbar sind und keine andere zulässige Rechtsgrundlage greift, erfolgt eine Veröffentlichung oder werbliche Nutzung nur auf Basis einer gesonderten, freiwilligen und jederzeit für die Zukunft widerruflichen Einwilligung.
16.4 Die Erteilung oder Nichterteilung einer solchen Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit, an regulären Trainings- und Coachingangeboten teilzunehmen.
17. Datenschutz
17.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzerklärungen verarbeitet, für K[R]AFT auf fitness-kraft.de und für Nürnberg Athletics auf nuernberg-athletics.de.
17.2 K[R]AFT kann zur Vertragsdurchführung externe Buchungs-, Zahlungs-, Kommunikations- und IT-Dienstleister einsetzen, soweit dies vertraglich und gesetzlich zulässig ist.
17.3 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Kontakt- und Abrechnungsdaten aktuell zu halten.
18. Haftung
18.1 K[R]AFT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
18.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet K[R]AFT nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
18.3 Im Übrigen ist die Haftung von K[R]AFT bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
18.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von K[R]AFT.
18.5 Für mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidung, technische Geräte oder sonstige persönliche Gegenstände übernimmt K[R]AFT keine Verwahrungs- oder Überwachungspflichten, soweit nicht ein Fall der Ziffern 18.1 oder 18.2 vorliegt.
18.6 Für Schäden, die von anderen Teilnehmern oder sonstigen Dritten verursacht werden, haftet K[R]AFT nur bei eigenem Verschulden, insbesondere bei Verletzung von Auswahl-, Instruktions- oder Überwachungspflichten.
19. Änderungen dieser AGB
19.1 Änderungen dieser AGB gelten für bestehende Verträge nur, wenn sie wirksam vereinbart werden oder eine wirksame vertragliche Anpassungsregelung dies erlaubt. Die bloße Veröffentlichung einer neuen Fassung ändert bestehende Verträge nicht.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
20.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand Nürnberg.
20.3 Individuelle Vereinbarungen und gesondert mitgeteilte Sonderbedingungen gehen diesen AGB vor.
20.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
21. Verbraucherstreitbeilegung
21.1 K[R]AFT ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.