AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anbieterin und Geltungsbereich
1.1 Vertragspartnerin ist K[R]AFT – Katharina Aschmetat Fitness Training, Inhaberin Katharina Aschmetat, Raabstraße 18, 90429 Nürnberg, Deutschland, E-Mail: info@nuernberg-athletics.de, nachfolgend „K[R]AFT“ genannt.
1.2 „Nürnberg Athletics“ ist ein Angebot bzw. Format von K[R]AFT.
1.3 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Gruppenfitness, Outdoor- und Indoor-Training, Hybrid-Training, Lauftraining, Personal Training, Ernährungs- und Fitnesscoaching, Workshops, Events, Firmenfitness, Sonderformate sowie damit zusammenhängende Leistungen von K[R]AFT.
1.4 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Gegenüber Unternehmern gelten Verbraucherschutzvorschriften nur, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
1.5 Für einzelne Sonderformate, insbesondere Retreats, Reisen, mehrtägige Events oder Firmenkundenangebote, können ergänzende besondere Bedingungen gelten. Diese gehen bei Widersprüchen diesen AGB vor.
2. Leistungen und Leistungsumfang
2.1 Art, Umfang, Termine, Orte, Laufzeiten, Preise, Gültigkeiten und sonstige Merkmale der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus der aktuellen Produktbeschreibung auf der Website, im Buchungssystem, auf Partnerplattformen oder aus einem individuellen Angebot.
2.2 K[R]AFT ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte oder Vertretungstrainer erbringen zu lassen.
2.3 Ein Anspruch auf Durchführung durch eine bestimmte Trainerin oder einen bestimmten Trainer, an einem bestimmten Ort oder in einer bestimmten Trainingsform besteht nur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2.4 K[R]AFT schuldet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, die Erbringung der gebuchten Dienstleistung, nicht aber einen bestimmten sportlichen, gesundheitlichen oder körperlichen Erfolg.
3. Teilnahmevoraussetzungen
3.1 Eine Teilnahme ist grundsätzlich ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Verträge mit Personen unter 18 Jahren kommen nur mit vorheriger Einwilligung der gesetzlichen Vertreter zustande. K[R]AFT ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.
3.2 Voraussetzung für die Teilnahme ist eine normale körperliche und geistige Belastbarkeit für das jeweils gebuchte Angebot.
3.3 Bei Gruppenangeboten erfolgt keine individuelle medizinische Eingangsuntersuchung. Die Einschätzung, ob eine Teilnahme gesundheitlich möglich ist, liegt zunächst beim Teilnehmer.
3.4 Vor Beginn eines Trainings oder Coachings sind gesundheitliche Umstände mitzuteilen, die für eine sichere Teilnahme relevant sein können, insbesondere Verletzungen, akute Beschwerden, Schwangerschaft, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, orthopädische Einschränkungen, Wirbelsäulenbeschwerden, kürzliche Operationen oder vergleichbare Risikofaktoren.
3.5 Bei Personal Training, individualisiertem Coaching oder besonderen Formaten kann K[R]AFT die Teilnahme von einem Gesundheitsfragebogen, ergänzenden Angaben oder einer ärztlichen Freigabe abhängig machen.
3.6 Treten während des Trainings Schmerzen, Unwohlsein, Schwindel, Atemnot, Kreislaufprobleme oder andere Warnsignale auf, ist die Teilnahme unverzüglich zu unterbrechen und der Trainer zu informieren.
3.7 K[R]AFT ist berechtigt, Teilnehmer ganz oder teilweise von der Teilnahme auszuschließen oder laufende Einheiten abzubrechen, wenn aus Sicht von K[R]AFT oder des eingesetzten Trainers Sicherheits- oder Gesundheitsbedenken bestehen.
4. Verhaltens- und Sicherheitsregeln
4.1 Den Anweisungen von K[R]AFT, den Trainern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
4.2 Teilnehmer haben pünktlich zu erscheinen. Bei verspätetem Erscheinen kann die Teilnahme aus Sicherheits- oder Organisationsgründen verweigert werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung, Gutschrift oder Ersatztermin besteht in diesem Fall nicht.
4.3 Eine Teilnahme unter Alkohol-, Drogen- oder sonstigem berauschendem Einfluss ist ausgeschlossen.
4.4 Respektloses, diskriminierendes, aggressives, beleidigendes, belästigendes oder den Trainingsablauf erheblich störendes Verhalten ist unzulässig.
4.5 Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorgaben, Verhaltensregeln oder Anweisungen von K[R]AFT kann die Teilnahme vorübergehend oder dauerhaft verweigert werden. In schweren oder wiederholten Fällen ist K[R]AFT zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
4.6 Im öffentlichen Raum sind zusätzlich die jeweils geltenden Verkehrs-, Park-, Platz- und Hausordnungen zu beachten.
4.7 Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen von Equipment, Räumlichkeiten oder sonstigen Sachen haftet der verursachende Teilnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
5. Vertragsschluss
5.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in sozialen Medien, im Buchungssystem, über Zahlungslinks oder auf Partnerplattformen stellt grundsätzlich noch kein bindendes Vertragsangebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
5.2 Bei Online-Buchungen oder Online-Käufen gibt der Kunde mit Abschluss des Buchungs- bzw. Kaufvorgangs und Betätigung der entsprechenden Schaltfläche ein verbindliches Angebot ab.
5.3 Der Vertrag kommt durch Annahme durch K[R]AFT zustande. Die Annahme kann insbesondere durch Buchungsbestätigung, Teilnahmebestätigung, Rechnung, Zahlungsbestätigung, Bereitstellung eines Tickets oder Codes, Freischaltung im System oder durch tatsächliche Leistungserbringung erfolgen.
5.4 Eine automatisch erzeugte Eingangs- oder Zahlungsmitteilung stellt nur dann bereits die Vertragsannahme dar, wenn dies ausdrücklich erklärt ist.
5.5 Bei Buchungen oder Absprachen per E-Mail, Telefon, WhatsApp, Social Media oder vor Ort kommt der Vertrag mit ausdrücklicher Bestätigung oder Teilnahmefreigabe durch K[R]AFT zustande.
5.6 Werden Leistungen über externe Aggregatoren oder Partnerplattformen wie z. B. Urban Sports Club, Hansefit, Wellpass oder Wellhub in Anspruch genommen, richtet sich das Vertragsverhältnis hinsichtlich Plattformmitgliedschaft, Check-in, Abrechnung und plattformspezifischen Bedingungen vorrangig nach den Bedingungen des jeweiligen Partners. Diese AGB gelten ergänzend für Teilnahme, Verhalten, Sicherheit und Haftung, soweit anwendbar.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung bzw. Bestellung ausgewiesenen Preise.
6.2 Alle Preise sind Endpreise. Soweit K[R]AFT die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
6.3 Sofern in der Produktbeschreibung, Rechnung oder im Buchungssystem nichts anderes geregelt ist, sind Online-Buchungen sofort zahlbar; Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.
6.4 Wiederkehrende Mitgliedsbeiträge sind im Voraus zum jeweils vereinbarten Fälligkeitstermin zu zahlen.
6.5 Die Bezahlung erfolgt über die im jeweiligen Buchungssystem oder Angebot angegebenen Zahlungsarten.
6.6 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist K[R]AFT berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen, erforderliche Mahnkosten sowie notwendige Kosten von Rücklastschriften oder Zahlungsrückgaben zu verlangen, soweit der Kunde diese zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6.7 Bei Zahlungsverzug kann K[R]AFT den Zugang zu Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen vorübergehend sperren, soweit dies nicht unangemessen ist.
6.8 Preisänderungen für laufende Mitgliedschaften sind nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit zulässig, wenn und soweit sie durch Veränderungen wesentlicher Kalkulationsfaktoren, insbesondere Personal-, Miet-, Platz-, Energie-, Versicherungs-, Lizenz-, Zahlungsdienstleistungs- oder Steuerkosten, sachlich gerechtfertigt sind. Kostensenkungen sind entsprechend zu berücksichtigen. K[R]AFT wird Preisänderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Preiserhöhung kann der Kunde die Mitgliedschaft bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.
7. Tickets, Karten, Probetraining und Mitgliedschaften
7.1 K[R]AFT kann insbesondere Probetrainings, Einzelkarten, Mehrfachkarten, Mitgliedschaften, Personal-Training-Pakete, Coaching-Pakete, Workshops, Events, Firmenfitnessangebote und Sonderaktionen anbieten.
7.2 Probetrainings sind grundsätzlich nur einmal pro Person über alle Nürnberg-Athletics-Standorte und Formate hinweg nutzbar, sofern K[R]AFT nichts anderes mitteilt.
7.3 Einzelkarten und Mehrfachkarten sind persönlich und nicht übertragbar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder ausgewiesen ist.
7.4 Die jeweilige Gültigkeit von Tickets und Karten ergibt sich aus der Produktbeschreibung und beginnt – je nach Produkt – ab Kaufdatum oder ab der ersten Buchung.
7.5 Nach Ablauf der in der Produktbeschreibung angegebenen Gültigkeitsdauer verfallen nicht genutzte Einheiten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte oder von K[R]AFT zu vertretenden Leistungshindernisse entgegenstehen. In begründeten Einzelfällen kann K[R]AFT eine Verlängerung nach billigem Ermessen gewähren.
7.6 Mitgliedschaften laufen für die jeweils gebuchte Mindestlaufzeit. Soweit ein Tarif eine Fortsetzung nach Ablauf der Mindestlaufzeit vorsieht, verlängert sich die Mitgliedschaft nur auf unbestimmte Zeit. In dieser Fortsetzungsphase ist sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar, soweit nicht zwingendes Recht für den Kunden günstiger ist.
7.7 Rabattaktionen, Newsletter-Codes, Referral-Programme, Firmenrabatte, Gutscheine oder Stammkundenmodelle gelten nur nach Maßgabe der jeweils gesondert kommunizierten Aktionsbedingungen. Eine Kombination mehrerer Rabatte ist ausgeschlossen, soweit K[R]AFT nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
8. Buchung, Stornierung und No-Show
8.1 Gebuchte Gruppentrainings über Probetraining, Einzelkarte oder Mehrfachkarte können bis 2 Stunden vor Trainingsbeginn kostenfrei storniert werden, sofern in der jeweiligen Produktbeschreibung oder im Buchungssystem keine abweichende Frist ausgewiesen ist.
8.2 Bei späterer Stornierung, Nichterscheinen oder Nichtteilnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, gilt die gebuchte Einheit bzw. das Ticket als verbraucht. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.3 Einzeltermine für Personal Training, Personal Coaching oder Ernährungscoaching können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder umgebucht werden, sofern nichts anderes individuell vereinbart wurde. Erfolgt die Absage später, erscheint der Kunde nicht oder kann der Termin aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht stattfinden, bleibt der Vergütungsanspruch von K[R]AFT grundsätzlich bestehen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.4 Für Workshops, Events, Retreats, Reisen oder sonstige Sonderformate gehen die im jeweiligen Angebot gesondert mitgeteilten Storno-, Umbuchungs- und Zahlungsbedingungen vor.
8.5 Ordnungsgemäß stornierte Einheiten werden je nach Produkt als Buchung freigegeben, gutgeschrieben oder umgebucht. Ein Anspruch auf Barauszahlung von Gutschriften besteht nur, wenn dies gesetzlich erforderlich oder ausdrücklich vereinbart ist.
9. Ausfall, Änderungen, Wetter und Mindestteilnehmerzahl
9.1 Gruppentrainings können verschoben, abgesagt, zusammengelegt, an einen anderen Ort verlegt, von Vertretungstrainern durchgeführt oder durch ein vergleichbares Online- oder Alternativformat ersetzt werden, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
9.2 Sachliche Gründe sind insbesondere Unwetter, Sturm, Hitze, Glätte, behördliche Anordnungen, Sicherheitsbedenken, Ausfall oder Erkrankung von Trainern, Nichtverfügbarkeit von Flächen oder Räumen, höhere Gewalt sowie eine zu geringe Teilnehmerzahl.
9.3 Für Gruppentrainings gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen.
9.4 Bei Outdoor-Angeboten ist K[R]AFT berechtigt, Trainings auch kurzfristig abzusagen oder anzupassen, wenn Wetterlage oder Sicherheitsumstände An- oder Abreise oder Durchführung unzumutbar oder gefährlich machen.
9.5 Sagt K[R]AFT eine konkret gebuchte und bezahlte Einheit ab und wird kein zumutbarer Ersatz angeboten, wird die gebuchte Einheit nicht verbraucht; stattdessen erfolgt eine Gutschrift, Umbuchung oder – soweit erforderlich – Erstattung.
9.6 Vorübergehende Änderungen des Stundenplans oder des Ortes begründen bei Mitgliedschaften keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung, solange die vertraglich geschuldete Gesamtleistung im Wesentlichen weiterhin angeboten wird. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
10. Kündigung, Vertragsruhe und Ausschluss
10.1 Mitgliedschaften können in Textform, insbesondere per E-Mail, gekündigt werden. Soweit technisch vorgesehen, kann die Kündigung auch über das jeweilige Buchungssystem erfolgen.
10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
10.3 K[R]AFT ist zur außerordentlichen Kündigung und/oder zum sofortigen Ausschluss von einzelnen Terminen oder laufenden Angeboten berechtigt, wenn ein schwerer oder wiederholter Verstoß gegen diese AGB vorliegt, insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug nach Mahnung, gefährdendem Verhalten, wiederholter Störung des Trainingsbetriebs, Beleidigung, Belästigung, Gewalt, Diskriminierung, Teilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder missbräuchlicher Nutzung bzw. Beschädigung von Equipment.
10.4 Bei längerer Krankheit, Verletzung, Schwangerschaft oder einer vergleichbaren vorübergehenden Verhinderung kann eine Mitgliedschaft auf schriftlichen Antrag und gegen geeigneten Nachweis ruhend gestellt werden. Voraussetzung ist in der Regel eine ununterbrochene Verhinderung von mindestens vier Wochen. Die Ruhezeit beginnt grundsätzlich erst für die Zukunft, nicht rückwirkend, und wird für die Dauer der nachgewiesenen Verhinderung, höchstens jedoch für drei Monate je Mitgliedschaftsperiode, gewährt. Während der Ruhezeit besteht kein Teilnahmerecht; die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der bewilligten Ruhezeit.
10.5 Endet eine Mitgliedschaft durch ordentliche Kündigung, bleibt das Teilnahmerecht bis zum Vertragsende bestehen. Bei einer außerordentlichen Kündigung oder einem Ausschluss aus wichtigem Grund durch K[R]AFT kann der Zugang sofort entzogen werden.
11. Widerruf bei Verbraucherverträgen
11.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss eingreift. Es gilt die gesondert bereitgestellte Widerrufsbelehrung.
11.2 Für Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies kann insbesondere bei bestimmten Events, Workshops, fest terminierten Sessions oder vergleichbaren Angeboten der Fall sein.
11.3 Verlangt der Verbraucher bei einem widerrufsfähigen Vertrag ausdrücklich, dass K[R]AFT vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, so schuldet er im Fall des Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
11.4 Das Widerrufsrecht kann bei Dienstleistungsverträgen vorzeitig erlöschen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine vollständige Vertragserfüllung und die hierfür erforderlichen Erklärungen des Verbrauchers vorliegen.
12. Ernährungsberatung, Coaching und Gesundheitsangaben
12.1 Ernährungs- und Coachingangebote von K[R]AFT sind – soweit nicht ausdrücklich anders und nur im gesetzlichen Rahmen vereinbart – präventive, fitness- und alltagsbezogene Leistungen. Sie ersetzen keine ärztliche, psychotherapeutische, physiotherapeutische oder ernährungstherapeutische Diagnose, Behandlung oder Therapie.
12.2 Bei Krankheiten, Verdachtsdiagnosen, Essstörungen, Schwangerschaftsrisiken oder sonstigen medizinisch relevanten Themen hat der Kunde vor Beginn oder Fortsetzung eines Angebots fachkundigen Rat einzuholen.
12.3 K[R]AFT kann die Teilnahme an bestimmten Angeboten von zusätzlichen Angaben, Nachweisen oder ärztlichen Freigaben abhängig machen.
12.4 Werden Gesundheitsfragebögen oder sonstige sensible Angaben erhoben, geschieht dies nur, soweit dies für das jeweilige Angebot erforderlich ist und datenschutzrechtlich zulässig erfolgt.
13. Foto-, Video- und Testimonial-Nutzung
13.1 Foto-, Video- oder Audioaufnahmen sowie Testimonials, Erfolgsgeschichten, Vorher-/Nachher-Material oder Kundenzitate werden nicht allein auf Grundlage dieser AGB für Werbezwecke veröffentlicht.
13.2 Soweit Personen klar identifizierbar sind und keine andere zulässige Rechtsgrundlage greift, erfolgt eine Veröffentlichung oder werbliche Nutzung nur auf Basis einer gesonderten, freiwilligen und widerruflichen Einwilligung.
13.3 Die Erteilung oder Nichterteilung einer solchen Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit, an regulären Trainings- und Coachingangeboten teilzunehmen.
14. Datenschutz
14.1 Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzerklärung von K[R]AFT verarbeitet.
14.2 K[R]AFT kann zur Vertragsdurchführung externe Buchungs-, Zahlungs-, Kommunikations- und IT-Dienstleister einsetzen, soweit dies vertraglich und gesetzlich zulässig ist.
14.3 Der Kunde ist verpflichtet, für die Vertragsabwicklung erforderliche Kontakt- und Abrechnungsdaten aktuell zu halten.
15. Haftung
15.1 K[R]AFT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
15.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet K[R]AFT nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
15.3 Im Übrigen ist die Haftung von K[R]AFT bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
15.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von K[R]AFT.
15.5 Für mitgebrachte Wertgegenstände, Kleidung, technische Geräte oder sonstige persönliche Gegenstände übernimmt K[R]AFT keine Verwahrungs- oder Überwachungspflichten, soweit nicht ein Fall der Ziffern 15.1 oder 15.2 vorliegt.
15.6 Für Schäden, die von anderen Teilnehmern oder sonstigen Dritten verursacht werden, haftet K[R]AFT nur bei eigenem Verschulden, insbesondere bei Verletzung von Auswahl-, Instruktions- oder Überwachungspflichten.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand Nürnberg.
16.3 Individuelle Vereinbarungen und gesondert kommunizierte Sonderbedingungen gehen diesen AGB vor.
16.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
17. Verbraucherstreitbeilegung
17.1 K[R]AFT ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
